05.09.2024 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung d...

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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Dumrath erläuterte die Höhenmaße von Windkraftanlagen.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeinde Sülstorf tritt den in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 04.06.2024 (AZ: BP 160013) und nachfolgend aufgeführten Maßgaben bei.

Auflage:

Unter dem Pkt. 2.5.1 – Richtfunktrassen – der Begründung wird bestimmt, dass es im nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu keiner möglichen Beeinträchtigung der Richtfunkstrecke kommen darf.

Innerhalb der vom Betreiber der Richtfunkstrecke angegebenen horizontalen Schutzabstände (beidseitig 30 m) kann die Errichtung von Windkraftanlagen zur Beeinträchtigung der Richtfunkverbindungen führen.

Dieser Aspekt ist als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die rechtliche Situation muss sich zweifelsfrei erkennen lassen.

Hinweise:

Die Abarbeitung der Auflage ist durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu bestätigen.

 

  1. Die Maßgaben werden wie folgt berücksichtigt:

Auflage:

Ein der Auflage entsprechender Hinweis wird auf die Planurkunde übernommen.

Hinweise:

Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, die Bestätigung der Abarbeitung der Auflage vom Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen.

 

  1. Die nach dem Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim überarbeitete 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf für das Gebiet südöstlich des Ortsteiles Sülte, bestehend aus dem Plan-Teil A und dem Text-Teil einschließlich der örtlichen Bauvorschriften, wird in der geänderten Fassung erneut als Satzung beschlossen. Die unveränderte Begründung wird gebilligt.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

5

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

4

 

 

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Anlagen zur Vorlage