16.07.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der H...

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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung beriet und beschloss vorab über die angemessene Höhe der einzelnen Entschädigungen laut § 9 des vorliegenden Entwurfes der Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 02.07.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

1. § 9 (Entschädigung) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

(4)  Entsprechend § 32 Abs. 1 d in Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den  Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für               Mecklenburg/Vorpommern vom 21.12.2015 sowie der Verordnung über die               Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der               Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in M-V vom 11.12.2023, werden               monatliche Aufwandsentschädigungen an

 den Gemeindewehrführer in Höhe von 250 EURO,

 dessen Stellvertreter in Höhe von 125 EURO,

     die Ortswehrführer in Höhe von 200 EURO,

     deren Stellvertreter in Höhe von 100 EURO,

    den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 75 EURO,

  den Leiter der Floriangruppe in Höhe von 75 EURO

 und den Gerätewart in Höhe von 75 EURO gezahlt.

  Den Stellvertretern wird bei Verhinderung des Funktionsinhabers keine                  Aufwandsentschädigung in Höhe des regulären Funktionsinhabers gewährt.

 

2. § 12 (Inkrafttreten), Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 „Diese Hauptsatzung tritt, außer § 9 Abs. 2 und Abs. 4, am Tage nach der  Bekanntmachung in Kraft. § 9 Abs. 2 und Abs. 4 treten zum 01.08.2024 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

9

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage