16.07.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Di., 16.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Göhlen erlässt die Hauptsatzung der Gemeinde Göhlen in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand: 02.07.2024) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
1. § 9 (Entschädigung) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
(4) Entsprechend § 32 Abs. 1 d in Verbindung mit § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg/Vorpommern vom 21.12.2015 sowie der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in M-V vom 11.12.2023, werden monatliche Aufwandsentschädigungen an
den Gemeindewehrführer in Höhe von 250 EURO,
dessen Stellvertreter in Höhe von 125 EURO,
die Ortswehrführer in Höhe von 200 EURO,
deren Stellvertreter in Höhe von 100 EURO,
den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 75 EURO,
den Leiter der Floriangruppe in Höhe von 75 EURO
und den Gerätewart in Höhe von 75 EURO gezahlt.
Den Stellvertretern wird bei Verhinderung des Funktionsinhabers keine Aufwandsentschädigung in Höhe des regulären Funktionsinhabers gewährt.
2. § 12 (Inkrafttreten), Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Diese Hauptsatzung tritt, außer § 9 Abs. 2 und Abs. 4, am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. § 9 Abs. 2 und Abs. 4 treten zum 01.08.2024 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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