16.07.2024 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

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Wortprotokoll

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Hinrichs erfolgte die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss:

   Es wird festgestellt:  Herr Helmut Seyer

                                               geb. am 28.06.1953

                                               wh.: Zielitzer Weg 2

     19288 Göhlen                  

 Bürgermeister der Gemeinde Göhlen (Wahl vom 09.06.2024)

 

  1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

 bzw. hat bestehende Zweifel an der Eignung durch Unterzeichnung einer  entsprechenden Erklärung ausgeräumt. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

9

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

8

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurde Herr Helmut Seyer von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Im Anschluss an die Prüfungen der persönlichen Voraussetzungen nach Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz wurden durch Herrn Jens Lüdtke, in seiner Funktion als bisheriger 1. stellv. Bürgermeister und Herrn Christoph Hansen, in seiner Funktion als bisheriger 2. stellv. Bürgermeister, die Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten durch Vereidigung und Übergabe der Ernennungsurkunde vorgenommen. Über die Vereidigung wurde eine Vereidigungsniederschrift angefertigt.

 

Herr Jens Lüdtke verpflichtete den Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.