04.07.2024 - 12 Bericht des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

 

  1. An den nachfolgenden Stichtagen wurden mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Uelitz folgende Einwohnerzahlen ermittelt:

Stichtag

Zahl der Einwohne

04.07.2024

502

30.06.2024

502

31.03.2024

494

31.12.2023

492

31.12.2022

493

31.12.2021

486

31.12.2020

467

31.12.2019

460

31.12.2018

450

31.12.2017

439

31.12.2016

433

31.12.2015

421

31.12.2014

430

31.12.2013

430

31.12.2012

423

31.12.2011

422

31.12.2010

420

31.12.2009

431

31.12.2008

427

31.12.2007

433

31.12.2006

441

 

  1. Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde als Termin für eine Bürgerversammlung zur Thematik „Gestaltung und Pflege der öffentlichen Flächen vor den eigenen Grundstücken“ Freitag, 23. August 2024, um 18.00 Uhr im Gemeindehaus am Sportplatz festgelegt.
  2. Unter Datum 28.05.2024 wurde zwischen dem Amt Ludwigslust-Land und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, die die Nutzung von Einsatzmaterial für den Katastrophen- und Zivilschutz, die der Landkreis dem Amt zur Verfügung stellt und in das Eigentum des Amtes überträgt, zum Gegenstand hat. Das Amt wiederum stellt dieses Einsatzmaterial den Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes zur Verfügung. Bei dem genannten Einsatzmaterial handelt es sich um ein Stromaggregat mit einer Leistung von 20 kVA, das auf einem Anhänger montiert ist. Die Anschaffungskosten des Stromaggregats und des Anhängers übernimmt der Landkreis, die laufenden Unterhaltungs- und Betriebskosten für die Geräte trägt das Amt, die diese auf die Gemeinden umlegt. Die Bereitstellung der Technik erfolgt im Zusammenhang mit der Errichtung von Leuchttürmen und Wärmeinseln in den Gemeinden im Amtsbereich Ludwigslust-Land. Insgesamt sind vom Amt 14 Stromaggregate in obiger Ausführung jeweils mit Anhänger zur Beschaffung beantragt worden. Die Auslieferung der Stromaggregate soll Ende 2024 erfolgen.
  3. Mit Schreiben vom 22.11.2023 hat die Gemeinde Uelitz Widerspruch gegen die ablehnende Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Beschaffung des Einsatzfahrzeuges LF10 für die FFw Uelitz vom 15.11.2023 eingelegt. Mit der negativen Stellungnahme verbunden ist im Zweifel der Ausschluss der Förderung der Investitionskosten durch den LK. Nach der geltenden Richtlinie beläuft sich diese auf 25%, unter bestimmten Bedingungen ist eine Förderung von bis zu 30% möglich. Mit Schreiben vom 15.01.2024 hat der Landkreis auf den Widerspruch der Gemeinde Uelitz reagiert, ist aber weiterhin bei seiner ablehnenden Haltung verblieben. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter beim LK, Herrn Zeidler, wird nun ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart. Neben Herrn Zeidler wird vom Amt Ludwigslust-Land ein Vertreter des Ordnungsamtes, weiterhin der Gemeindewehrführer und Amtswehrführer sowie der Bürgermeister an diesem Gespräch teilnehmen. Die Gemeinde Uelitz hat im Rahmen der Landesbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen eine verbindliche Erklärung zur Abnahme eines LF10 abgegeben und die Beschaffung im Haushalt 2025 eingeplant. Nach Intervention und mehreren Gesprächen mit dem FD 38 des LK hat dieser mit Schreiben vom 04.05.2024 seine Stellungnahme geändert und eine Befürwortung zur Beschaffung eines LF10 erklärt. Die Beschaffung der LF10 soll im Kalenderjahr 2025 erfolgen.
  4. Die beantragten Fördermittel für die auf Amtsebene vorgesehene Ausschreibung der Kommunalen Wärmeplanung für die amtsangehörigen Gemeinden sind bewilligt worden. Es folgt nun die Ausschreibung. Die Kommunale Wärmeplanung muss bei allen amtsangehörigen Gemeinden bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
  5. Zum B-Plangebiet Nr. 4 Wohngebiet „Alte Kuhstallanlage “ wurde vom Planer eine Änderung der Straßenführung erwogen. Hierzu wird noch eine Vorstellung und Abstimmung mit dem Planer erfolgen.
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