26.02.2015 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 8...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr.: 29-04-15

In Auswertung der Entgeltverhandlungen für 2015 zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin               sowie dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim,               (siehe Anlage) erfolgt die Aufteilung des Betreuungsentgeltes für die Benutzung der               kommunalen Kindertagesstätte zwischen Gemeinde und Eltern wie folgt:

- KinderkrippeGemeinde 50 %, Eltern 50 %

- KindergartenGemeinde 50 %, Eltern 50 %.

- HortGemeinde 50 %, Eltern 50 %

Die Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen

Kindertagesstätte vom 14.05.2007 ist entsprechend zu ändern (8. Änderung) .“

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Beschluss-Nr.: 30-04-15

Die Gemeindevertretung erlässt die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der

   Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom

   14.Mai 2007 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage) mit folgenden               Änderungen:

1.in Punkt 1 wird die Höhe der Gebühr für Ganztagsförderung "Hort"

von "90,32 €" geändert auf "100,35 €",

2.in Punkt 1 wird die Höhe der Gebühr für Teilzeitförderung "Hort"

von "54,19 €" geändert auf "60,21 €".”

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

8

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage