26.02.2015 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 8...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 29-04-15
„In Auswertung der Entgeltverhandlungen für 2015 zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin sowie dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, (siehe Anlage) erfolgt die Aufteilung des Betreuungsentgeltes für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte zwischen Gemeinde und Eltern wie folgt:
- KinderkrippeGemeinde 50 %, Eltern 50 %
- KindergartenGemeinde 50 %, Eltern 50 %.
- HortGemeinde 50 %, Eltern 50 %
Die Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen
Kindertagesstätte vom 14.05.2007 ist entsprechend zu ändern (8. Änderung) .“
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
- |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Beschluss-Nr.: 30-04-15
“Die Gemeindevertretung erlässt die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der
Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom
14.Mai 2007 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage) mit folgenden Änderungen:
1.in Punkt 1 wird die Höhe der Gebühr für Ganztagsförderung "Hort"
von "90,32 €" geändert auf "100,35 €",
2.in Punkt 1 wird die Höhe der Gebühr für Teilzeitförderung "Hort"
von "54,19 €" geändert auf "60,21 €".”
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Gemeindevertreter: | 9 |
davon anwesend: | 8 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter: |
- |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,1 kB
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2
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16,9 kB
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