18.04.2023 - 6 Beratung und Beschlussfassung zum Wechsel der M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 18.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Scharlaug erläuterte kurz den aktuellen Sachstand zur vorliegenden Beschlussvorlage und berichtete über die stattgefundenen Beratungen mit dem ZkWAL und Vertretern der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Der von der Gemeinde Rastow eingereichte Antrag zum Wechsel des Verbandsgebietes wurde auf der gestrigen Verbandsversammlung des ZkWAL nicht behandelt und von der Tagesordnung der Verbandsversammlung genommen, da die Unterlagen nach Aussage des ZkWAL verspätet vorgelegt wurden. Auf Antrag des Bürgermeisters, Herrn Scharlaug, wurde der Tagesordnungspunkt „Investition SW-Druckrohrleitung von Fahrbinde nach Dreenkrögen/ Wöbbelin und Erneuerung TW-Leitung von Fahrbinde nach Dreenkrögen“ ebenfalls von der Tagesordnung der Verbandsversammlung genommen.
Unter den Gemeindevertretern erfolgte eine kurze Diskussion zum vorliegenden Sachverhalt. Die vorliegende Begründung des Begehrens der Gemeinde Rastow wurde von allen Gemeindevertretern bestätigt. Herr Scharlaug wies daraufhin, dass die Bestrebungen zum Verbandswechsel der Gemeinde Rastow bereits in 2006 begonnen wurden und im Jahr 2008 durch den ZkWAL abgelehnt wurden.
Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgte die Abstimmung zur Beschlussvorlage.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rastow beschließt aus wichtigem Grunde (Gefährdung der Daseinsvorsorge) für den Ortsteil Fahrbinde des Wechsels vom Verbandsgebiet des ZkWAL - Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust, Techentiner Straße 36, 19288 Ludwigslust in das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Schweriner Umland (ZSU), Sukower Straße 46, 19086 Plate mit Ablauf des 31.12.2024.
Die Gemeinde Rastow sieht in dem derzeitigen Zustand eine Störung des § 2 Absatz 2 KV M-V, der eine harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung im eigenen Wirkungskreis als Ziel vorsieht.
Zur Begründung wird auf den Inhalt der Anlage 1 (Entwurf - Antrag der Gemeinde Rastow vom 11.04.2023 an den ZkWAL) und Anlage 2 (SVZ-Artikel vom 08.07.2019 „Airbeat One Gesteigerter Verbrauch: Wohin mit dem Abwasser der Festivalgäste?“) verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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735,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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468,2 kB
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