21.03.2023 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 21.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Bahls
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeinde Rastow nimmt die Sachspende für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.318,51 € gemäß anliegender Auflistung (Stand 06.03.2023) an.
- Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Rastow beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.) sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
- Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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