24.01.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung zu Bauleitplanungen...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Karp erläuterte kurz den vorliegenden Sachverhalt und gab einen Überblick über die erfolgten Beratungen im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt zu dieser Thematik.

Es ist festzustellen, dass die Forderungen/ Maßgaben des Mediationsverfahrens auf Grundlage der vorliegenden Gutachten/ Stellungnahmen seitens der Gemeinde Rastow nicht erfüllt werden können.

 

Unter den Gemeindevertretern erfolgte eine rege Diskussion zu diesem Sachverhalt.

Die Gemeindevertreter favorisieren eine rechtliche Prüfung des Gesamtsachverhalts durch einen externen Sachverständigen (Rechtsanwalt) mit folgenden Prüfschwerpunkten:

- Inwieweit ist der Beteiligte aus dem Mediationsverfahren berechtigt entsprechende               Verhandlungen mit der Gemeinde zu führen?

- Was sieht die rechtliche Bindung des Mediationsverfahrens aus?

- Kann der geforderte Ausgleich aus dem Mediationsverfahren anderweitig erfolgen? Die betreffende Fläche ist Grünland. Ein gleichartiger Flächenausgleich sollte geprüft werden, sofern das Mediationsverfahren als rechtlich bindend definiert wird.

Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt eine rechtliche Prüfung des Gesamtsachverhaltes durch einen externen Sachverständigen (Fachrechtsanwalt) vornehmen zu lassen.

Weiterhin wird das Amt Ludwigslust-Land beauftragt eine Prüfung vornehmen zu lassen, das bereits beplante Gebiet „Am Lehmberg“ als Mischgebiet auszuweisen.

 

Die Gemeindevertreter erörterten Alternativen für eine mögliche Standortauswahl zur Ausweisung von Wohnbauflächen. Herr Karp wies auf die zur Verfügung stehenden Wohneinheiten nach raumplanerischen Aspekten hin und regte an, diese Thematik zunächst im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt anhand von konkreten Flächenpotentialen zu erörtern.

 

Die Gemeindevertreter verständigten sich dahingehend, dass die Thematik „Bauleitplanung“ im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt anhand von konkreten Flächen erörtert und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden auszuweisenden Wohnbaueinheiten der Gemeindevertretung vorgestellt werden soll.

Auf Antrag des stellv. Bürgermeisters wurde die Entscheidung zur vorliegenden Beschlussvorlage vertagt.

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Anlagen zur Vorlage