24.01.2023 - 10.2 hier: Annahme von Geldspenden für das Haushalts...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläuterte die Spende. Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgte die Beschlussfassung.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1.         Die Gemeinde Warlow nimmt die Geldspenden für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 100,00 € gemäß anliegenden Auflistungen (Stand 09.01.2023) an.
  2.         Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Warlow beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.) sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
  3.         Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen. Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

7

Davon anwesend:

6

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

6

Anzahl der Nein-Stimmen:

0

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1545&TOLFDNR=24002&selfaction=print