26.01.2023 - 14 Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan...

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Beschluss

 

Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Vorhabenträgerin Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Sebastian Fiedler, und der Gemeinde Sülstorf über die Planung und Durchführung der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

1. §3 Abs. 5

Die Bürgschaft ist innerhalb von 6 Monaten nach in Kraft treten des Bebauungsplanes bei der Gemeinde Sülstorf zu hinterlegen.

 

 

 

2. §5

Sollte sich im Rahmen des Planungsverfahrens trotzdem herausstellen, dass Bodenverunreinigungen vorliegen, verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Gemeinde von jeglicher Haftung auszuschließen. Die Belange der Grundstückseigentümer bleiben unberührt.

 

3. §7 Ans. 2

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, Mittelspannungsschaltanlagen ohne

Schwefelhexafluorid (SF 6) als Schutzgas zu verwenden (in den Transformatoren und den Schaltanlagen der Photovoltaikanlagen).

 

4. §10 Abs. 1

Im Fall einer Kündigung hat die Vorhabenträgerin keine Ansprüche auf Erstattung der ihr bis dahin entstandenen Aufwendungen, weder für die Planung noch für sonstige Kosten.

 

5. §11

Die Vorhabenträgerin wird ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Vorhabens durch die Vorlage einer Finanzierungszusage der Bank, alternativ von seinem Steuerberater bzw. Finanzbeauftragten, für das Vorhaben bis spätestens zum In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes nachweisen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

9

Davon anwesend:

7

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

0

Anzahl der Ja-Stimmen:

5

Anzahl der Nein-Stimmen:

1

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

1