13.09.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Aus Befangenheitsgründen übergab der Bürgermeister die Sitzungsleitung an den 1. Stellv. Bürgermeister. Herr Karp übernahm die Sitzungsleitung und verlas den Beschlussantrag.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

  1.         Die Gemeinde Rastow nimmt die Geld- und Sachspenden für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 4.570,08 € gemäß anliegenden Auflistungen (Stand 02.09.2022) an.
  2.         Es wird versichert, dass die Spenden für den/die zuwendungsbegünstigte/n Zweck/e verwendet werden und o.g. Betrag bzw. Beträge nicht auf vertraglich oder ähnliche Verpflichtungen des Spenders gegenüber der Gemeinde Rastow beruhen (keine Sponsorenbeträge, Werbegelder u. ä.) sondern ausschließlich freiwillige, unentgeltliche Spenden sind.
  3.         Die Amtskasse des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen zu erstellen.

Gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 Buchst. A EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ist steuerrechtlich bis zu einem Spendenwert von 300 EUR keine Zuwendungsbescheinigung notwendig. Der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit den entsprechenden Informationen (Empfänger, Verwendungszweck) ist ausreichend und wird vom Finanzamt anerkannt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

Davon anwesend:

10

Anzahl der ausgeschlossenen Mitglieder:

1

Anzahl der Ja-Stimmen:

9

Anzahl der Nein-Stimmen:

-

Anzahl der Stimmenenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung M-V wurde Herr Egbert Scharlaug von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung übernahm Herr Scharlaug wieder die Versammlungsleitung.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1429&TOLFDNR=22683&selfaction=print