15.12.2021 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1. Frau Kristin Timmermann (OT Neu Krenzlin): Ortsteile der Gemeinde wurde mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Warum der OT Neu Krenzlin nicht?
Bürgermeisterin: Zur Anschaffung der Spielgeräte gab es vorab eine Beratung. In dieser wurde sich geeinigt, in welchen OT die Geräte aufgestellt werden sollten. Der OT Neu Krenzlin wurde dabei nicht berücksichtigt, da es zu wenig Kinder gab und der Bedarf somit nicht gegeben war. Der Spielplatz im OT Krenzliner Hütte sollte erweitert werden, da dieser eine zentrale Lage in der Gemeinde hat. Im OT Loosen mussten vorhandene Geräte erneuerte werden laut TÜV Gutachten und im OT Klein Krams wurde sich auf Grund der Kramserei und der dadurch ankommenden Besucher mit Kindern für die Aufstellung neuer Spielgeräte entschieden.
2. Am Friedhof im OT Neu Krenzlin wird das Laub, auch aus anderen OT der Gemeinde abgeladen.
Bürgermeisterin: Über den Sachverhalt wird später in der Sitzung gesprochen.
3. Die Straße in Richtung Altenheim im OT Neu Krenzlin weist Schäden auf.
Bürgermeisterin: Im Vorabgespräch zur Erstellung des Haushaltplans 2022 wurde der Punkt Instandsetzung/Sanierung der Straße nicht vorgetragen und somit auch nicht berücksichtigt. Die Schäden werden Vorort besichtigt. Es wird eine Lösung gefunden.
4. Gibt es neue Aussagen zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Neu Krenzlin?
Bürgermeisterin: Dazu gibt es noch keine neuen Erkenntnisse. Es wird das in Auftrag gegebene Gutachten des Landkreises abgewartet. Die Dauer der Erstellung beträgt 1 Jahr. Diese Frist würde im Februar 2022 ablaufen. Der Bearbeitungsstand wird beim Landkreis erfragt.
5. Herr Matthias Schultz (OT Neu Krenzlin): Wann geht der Bau des Löschwasser- brunnen im OT Neu Krenzlin weiter?
Bürgermeisterin: Die erste Probebohrung im OT Neu Krenzlin im Pappelweg war erfolglos. Die zweite Bohrung, vor der Gutshofstiftung im OT Neu Krenzlin, erfolgte nicht auf Gemeindeland. Das Grundstück ist Eigentum der Stiftung. Also wurden die Bohrungen dort abgebrochen. Auf dem Dreieck vor der Stiftung soll eine erneute Bohrung durchgeführt werden, dies wäre dann Gemeindeland.
6. Werden erfolglose Bohrungen gefördert?
Bürgermeisterin: In der Zeit, in dem das Förderprogramm zur Errichtung der Löschbrunnen läuft, werden auch leere Bohrungen gefördert. Ist das Programm abgelaufen zahlt die Gemeinde. Die Kosten für die erfolgte Probebohrung auf dem Grundstück der Stiftung trägt die Gemeinde.