06.11.2014 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die konstituierende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am 05.11.2014 statt.

 

Herr Schmidt übergab das Wort an des Vorsitzenden, Herrn Veit Meinke.

 

Herr Meinke berichtet zur Prüfung der Jahresrechnung 2012:

 

Die wesentlichen Posten der Ergebnisrechnung wurden von der Mitarbeiterin des Amtes, Frau Meyenburg, erläutert.

Insbesondere die Posten

- lfd. Nr. 1Steuern und ähnliche Abgaben

- lfd. Nr. 2Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge

- lfd. Nr. 13Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

- lfd. Nr. 18Sonstige laufende Aufwendungen

wurden in den Einzelpositionen einem Soll-Ist-Abgleich unterzogen und die Abweichungen näher erläutert.

Die Belegprüfungen erfolgten für das Haushaltsjahr 2012 stichprobenweise.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2012 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet wurde und somit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt ebenfalls dem Bürgermeister der Gemeinde

Alt Krenzlin die Entlastung bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 zu erteilen.

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 06-02-14

"Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin stellt den vom Bürgermeister unter Datum vom               15. Oktober 2014 aufgestellten, am 05.11.2014 durch den Rechnungsprüfungs-              ausschuss geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen               Jahresabschluss zum 31.12.2012 fest.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 98.340,33 € ist gemäß § 17 Abs. 2

Nr. 2 GemHVO-Doppik MV auf neue Rechnung vorzutragen."

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

2

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

Gemäß § 24 Kommunalverfassung wurden der Bürgermeister, Herrn Rainer Schmidt, sowie der 1.stellv. Bürgermeister, Herr Jörg Keil, von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.