13.04.2021 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 13.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 181-17-21
- Dem Antrag der IB Vogt GmbH, Helmholtzstraße 2-9 in 10587 Berlin, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rastow zu und beschließt für die Flurstücke 339 und 341/3 der Flur 3 in der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark Fahrbinde II“ der Gemeinde Rastow.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark Fahrbinde II“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 339 und 341/3 der Flur 3 in der Gemarkung Fahrbinde umfassen.
- Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächensolaranlage.
- Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
6.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|