13.04.2021 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Rosemarie Milatz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 13.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 180-17-21
1. Dem Antrag der Trianel Energieprojekte GmbH & Co KG auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rastow zu und beschließt für die Flurstücke 340, 341, 342, 343/4 und 390 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Fahrbinde“ der Gemeinde Rastow.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr,. 12 „Solarpark Fahrbinde“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 340, 341, 342, 343/4 und 390 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde umfassen.
3. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächensolaranlage.
4. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
5. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Für die Nutzung gemeindlicher Wegeflächen besteht die Pflicht, Leitungsrechte zu
bestellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verhandlungen zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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