13.04.2021 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung ei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 180-17-21

1.       Dem Antrag der Trianel Energieprojekte GmbH & Co KG auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rastow zu und beschließt für die Flurstücke 340, 341, 342, 343/4 und 390 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Fahrbinde“ der Gemeinde Rastow.

2.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr,. 12 „Solarpark Fahrbinde“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 340, 341, 342, 343/4 und 390 der Flur 2 in der Gemarkung Fahrbinde umfassen.

3.       Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächensolaranlage.  

4.       Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.

5.       Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

6.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Für die Nutzung gemeindlicher Wegeflächen besteht die Pflicht, Leitungsrechte zu

bestellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verhandlungen zu führen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

davon anwesend:

11

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1128&TOLFDNR=16846&selfaction=print