09.03.2021 - 10 Beratung und Beschlussfassung zu Anträgen auf G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Nach Beratung zum vorliegenden Sachverhalt führte Herr Worreschk an, dass der Antrag des Gemischten Chor Rastow e.V. in der vorliegenden Form als nicht förderfähig eingestuft wird. Die Beschlussfassung ist somit abzulehnen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport wird beauftragt die Vorsitzende des Gemischten Chors e.V. über die zu verwendenden Formblätter und sowie die korrekte Antragsstellung zu informieren.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 167-16-21

" 1.Der Antrag des Gemischte Chor Rastow e.V. auf Förderung für laufende Kosten wird

als förderfähig eingestuft.

2.Der Gemischte Chor Rastow e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde

Rastow vom 23. Dezember 2015 eine Zuwendung in Höhe von _________ Euro.

3.Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.5419 1000 (Zuweisungen und

         Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

davon anwesend:

9

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

-

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

1

 

Somit wurde der Beschlussantrag abgelehnt !

 

 

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Anlagen zur Vorlage