09.03.2021 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Einwohnerin: Der Gehweg in der Bahnhofstraße in Richtung Pulverhof zeigt auf Höhe des Wohngebietes sehr desolate Stellen auf. Hier besteht eine Unfallgefahr.

Bgm.: Sachverhalt wird geprüft

 

Einwohner:

a) Die Bäume vor dem Eigentumsgrundstück im Birkenhorst 5 in Rastow wurden seit mehreren Jahren nicht geschnitten. Die anfallenden Laubmengen können nicht mehr beseitigt

werden. Da die Bäume im Eigentum der Gemeinde stehen, ist sie auch für die Laubentsorgung zuständig. Diese Regelung ist auf der Homepage des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Bereich Abfallwirtschaft, so aufgeführt.

 

Bgm.: Der vorgetragene Sachverhalt ist bekannt und wurde auch in den anderen Ortsteilen vorgetragen. Die Bäume im Birkenhorst haben Bestandsschutz und können nicht jährlich einer Schnittmaßnahmen unterzogen werden. Mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde für April 2021 ein Besichtigungstermin vereinbart. Diese Problematik soll hierbei ebenfalls analysiert werden. Des Weiteren ist anzuführen, dass die Gemeinde Rastow über eine Straßenreinigungssatzung verfügt, in welcher die

Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen wurde.

Für die Entsorgung des gemeindlichen Laubes wurde eine Sammelstelle eingerichtet. Die Bürger können die Entsorgungsstelle zwischen Uelitz und Sülte (ehem. Rokom) unentgeltlich nutzen.

 

b) Ist das Verbrennen von Garten- und Laubabfällen in der Gemeinde verboten? Es kommt insbesondere im Birkenhorst immer wieder zu Geruchsbelästigungen durch die Verbrennung von Gartenabfällen bzw. Laubmengen.

 

Bgm.:  In der Gemeinde Rastow gibt es keine konkrete Vorgabe zum Verbrennen von

Gartenabfällen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist das Verbrennen in einem

bestimmten Zeitfenster und an bestimmten Werktagen zulässig. Nähere Informationen

können auf der Homepage des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Bereich Abfallwirtschaft, entnommen werden. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, ist eine entsprechende

Mitteilung an das Amt Ludwigslust-Land, Abteilung Ordnungsamt, zu richten.

 

 

 

Herr Boldt:

Das Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Fahrbinde wird derzeit gefertigt und bestückt. Für die Abnahmen der vorgenommenen Leistungen sollte Herr Dübel von der KUBUS GmbH als Sachverständiger hinzugezogen werden. Bestehen seitens der Gemeinde Rastow hierzu Bedenken?

 

Bgm.: Die Gemeinde Rastow hat hierzu keine Bedenken. Für die Beauftragung von Herrn Dübel ist durch die Feuerwehr Fahrbinde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Amtes Ludwigslust-Land ein entsprechendes Angebot für die anfallenden

Kosten als Nachtrag zu diesem Vorhaben vorzulegen.