30.03.2021 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Seyer verlas die Sachdarstellung.

Hr. Dr. Hinrichs erfragte, was damit gemeint ist, wenn ein Nutzungsrecht nach Sterbefall vergeben wird und in § 16 Abs. 4 von einer „nicht belegten Grabstätte“ die Rede ist.

 

Es wird erläutert, dass damit ausgesagt wird – man kauft z.B. ein Doppelgrab. Der Mann wird beerdigt, die Frau später aber nicht dort. Dann wäre dieser Teil nicht belegt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 53-07-21

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über die Benutzung

des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom

26.10.2020 (Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

11

davon anwesend:

10

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ludwigslustland.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1108&TOLFDNR=16686&selfaction=print