30.03.2021 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Di., 30.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister, Hr. Seyer, erläuterte die Vorlage.
Leider hat die Sachbearbeiterin des Amtes, welche die Kalkulation erstellt hat, ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung aufgrund Corona abgesagt.
Grundsätzlich ist es notwendig, dass der Friedhof kostendeckend bewirtschaftet wird. Die letzte Kalkulation ist von 2003. Die Gebühren decken nicht annähernd die entstehenden Kosten. Im OT Göhlen gibt es ähnliche Gebührensätze.
Lediglich der Gebührensatz für die „Beräumung“ soll aus der Satzung gestrichen werden.
Mehrere Gemeindevertreter teilten mit, dass sie die gesamte Kalkulation undurchsichtig
finden. Niemand kann dieses umfangreiche „Paket“ durcharbeiten und verstehen.
Hr. Seyer hat es auch versucht, geht aber davon aus, dass die Berechnung welche Frau Arndt vorgenommen hat, korrekt ist.
Hr. Dr. Hinrichs ist der Meinung, dass man die Gebührensatzung nicht beschließen kann, wenn Fehler nicht besprochen und erläutert werden.
Hr. Seyer erteilte ihm das Wort für Erläuterungen.
Hr. Dr. Hinrichs wies auf Seite 3 der Kalkulation hin – hier ist unter „Entwicklung“ der Beerdigungen eine Auflistung der durchschnittlich aufgetretenen Sterbefälle zu sehen.
In den Jahren 2015-2019 lag der Durchschnitt bei 0,4 – d.h. 2 Sterbefälle in 5 Jahren.
Unter der Tabelle steht, dass dieser Durchschnittswert bei der Berechnung aber aufgerundet wird. So kommt es statt 2 Beerdigungen alle 5 Jahre… zu 5 Beerdigungen.
Die Gemeindevertreter verstehen das, sind aber der Ansicht, dass dies in den Gebührensätzen keine großen Veränderungen herbeiführt.
Hr. Seyer stellte die Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung vor.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 54-07-21
Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 19.10.2020 zur Ermittlung der Gebührensätze für die Benutzung des örtlichen Friedhofes der Gemeinde Göhlen in Leussow (Kalkulationszeitraum 2020 bis 2024, Anlage) wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: | 11 |
davon anwesend: | 10 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
Beschluss-Nr.: 55-07-21
Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage) vom 23.10.2020 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
1. § 3 (Gebührenmaßstab- und satz) wird wie folgt geändert:
a)die Nr. 3 (Beräumungsgebühr) wird gestrichen
b)die Nr. 4 (Entsorgungsgebühr) wird gestrichen
c)die bisherige Nr. 5 (Benutzungsgebühr Trauerhalle) wird Nr. 3
d)die bisherige Nr. 6 (Friedhofsunterhaltungsgebühr) wird Nr. 4
e)die bisherige Nr. 7 (Pflegegebühr) wird Nr. 5
g)die bisherige Nr. 8 (Beschaffung der Grabplatten) wird Nr. 6.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Anzahl aller Mitglieder: | 11 |
davon anwesend: | 10 |
Anzahl der von der Entscheidung ausgeschlossenen Mitglieder: |
- |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
Hr. Dr. Hinrichs teilte mit, dass durch den Entzug des Rederechts durch Hr. Seyer er die Sitzung verlassen möchte und er eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht. Um ca. 20.32 Uhr verließ er somit die Gemeindevertretersitzung. Ab Tagesordnungspunkt 9 waren nur noch 9 Gemeindevertreter anwesend. | |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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