09.02.2021 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüblow
- Datum:
- Di., 09.02.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bennühr informierte über das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2 Pandemie v. 28.01.2021. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung können Mitglieder per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen und sind dann auch Abstimmungsberechtigt. Dieses Verfahren kann bei Wahlen nicht angewendet werden.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 54-12-21
Auf der Grundlage des § 2, Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2 Pandemie vom 28.01.2021 wird festgelegt, dass einzelne Mitglieder der Gemeindevertretung ohne gleichzeitige Anwesenheit im
Sitzungsraum an der Sitzung teilnehmen können. Die betreffenden Gemeindevertreter sind in diesem Fall durch synchrone Übertragung von Bild und Ton mit den übrigen Teilnehnern verbunden (Videokonferenz).
Diese Festlegung ist befristet bis zum 31.12.2021.