17.11.2020 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Öffentlich -R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Göhlen
- Datum:
- Di., 17.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Günter Möller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Aktuell ist die Handhabung so, dass die Schläuche, die genutzt wurden, getauscht und dann bezahlt werden. Lt. Kamerad Bonifer fehlen in der Vereinbarung die D-Schläuche. Er sieht die Kalkulation als strittig – ob die kleinen Gemeinden mit dem Tauschsystem finanziell besser dran sind ist fraglich. Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine Verhandlung zu führen (Laufzeit von 12 Jahren verändern und D-Schläuche aufnehmen).
Herr Timmermann wies darauf hin, dass es sich bei dem Vertrag mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Generalvertrag handelt und dort in der Regel keine Änderungen/ Verhandlungen vorzunehmen sind.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 44-06-20
Die Gemeinde Göhlen stimmt der Öffentlich –Rechtlichen – Vereinbarung zur Bildung eines Atemschutz – und Schlauchverbundes mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu.
Ebenso stimmt die Gemeinde den jährlichen Kostenpauschalen für die Vertragsteile „Schläuche“ und „Atemschutz“ von 2.300,00 € zu.
Die Aufwendungen sind im Produktsachkonto 4/12610 u. 12620.5237 (Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung) erstmals für das Haushaltsjahr 2021 einzustellen und in den Folgejahren entsprechend der dann geltenden Jahrespauschale zu planen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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