17.11.2020 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Öffentlich -R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Aktuell ist die Handhabung so, dass die Schläuche, die genutzt wurden, getauscht und dann bezahlt werden. Lt. Kamerad Bonifer fehlen in der Vereinbarung die D-Schläuche. Er sieht die Kalkulation als strittig – ob die kleinen Gemeinden mit dem Tauschsystem finanziell besser dran sind ist fraglich. Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine Verhandlung zu führen (Laufzeit von 12 Jahren verändern und D-Schläuche aufnehmen).

Herr Timmermann wies darauf hin, dass es sich bei dem Vertrag mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Generalvertrag handelt und dort in der Regel keine Änderungen/ Verhandlungen vorzunehmen sind.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 44-06-20

Die Gemeinde Göhlen stimmt der Öffentlich –Rechtlichen – Vereinbarung zur Bildung eines Atemschutz – und Schlauchverbundes mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu.

 

Ebenso stimmt die Gemeinde den jährlichen Kostenpauschalen für die Vertragsteile „Schläuche“ und „Atemschutz“ von 2.300,00 € zu.

 

Die Aufwendungen sind im Produktsachkonto 4/12610 u. 12620.5237 (Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung) erstmals für das Haushaltsjahr 2021 einzustellen und in den Folgejahren entsprechend der dann geltenden Jahrespauschale zu planen.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage