08.09.2020 - 5 Beratung und Beschlussfassung zu einer Bauleitp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Alt Krenzlin
- Datum:
- Di., 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Karl-Heinz Fehlberg, OT Klein Krams Ausbau, reichte in der letzten Gemeindevertretersitzung am 25.08.2020 ein Schreiben ein, aus dem Bedenken zum Bau der Windräder der Nachbargemeinde Bresegard bei Eldena hervorgehen (siehe Anlage). Es wurde rege über den Tagesordnungspunkt diskutiert. Herr Fehlberg und Gemeindevertreter Matthias Zeisler erarbeiteten einen Entwurf, in dem Bedenken und Anregungen seitens der Gemeinde Alt Krenzlin zu o.g. Planung geäußert wurden. Dieser wurde im Beschluss eingearbeitet und ist ebenfalls in den Anlagen zum Protokoll ersichtlich.
Beschluss
Beschluss-Nr.: 63-10-20
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat die Unterlagen zum Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Gemeinde Bresegard bei Eldena geprüft. Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Bedenken zur o. g. Planung der Gemeinde Bresegard bei Eldena geäußert:
- Mit der Errichtung von Windkraftanlagen kann eine optisch erdrückende Wirkung entstehen. Wir befürchten, dass durch die 3 geplanten Windparks Bresegard, Karenz und Eldena ein Ballungsgebiet entsteht, von dessen „Ausstrahlung" nicht nur die Anwohner der unmittelbaren Standorte, sondern auch zahlreiche Höfe in der Umgebung betroffen sein werden. In der Begründung wird unter Pkt. 2.1.2 - Erdrückende Wirkung, S. 22, auf ein Urteil des OLG NRW aus dem Jahr 2005 Bezug genommen, dass eine mögliche erdrückende Wirkung auf etwa einer Entfernung von der dreifachen Gesamthöhe beschränkt ist - hier etwa 3 x 240 m = 720 m. Dies ist eine rein formale juristische Aussage, die der Gesamtheit der Einflüsse, vor allem der seither fast verdoppelten Höhe der WEA, die zu dem optisch bedrückenden Eindruck führen, nicht gerecht wird und dringend der Anpassung bedarf. Eine optisch erdrückende Wirkung ist auch wesentlich von der Anzahl der Windräder und der Häufung von Windkraftgebieten abhängig. Daher halten wir - auch unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte - eine kritische Überprüfung der geplanten hohen Konzentration der WEA sowie ihres Abstands zu den betroffenen Wohngebieten für geboten.
- Unter Punkt 2.1.3 - Schallimmissionen wird bei den modernen Anlagen von einem Schalldruckpegel von etwa 103 dB(A) ausgegangen. Andere Quellen schreiben von 106 dB(A). Gleichzeitig wird in der Literatur auch umfangreich über zahlreiche Zusammenhänge zwischen der optisch erdrückenden Wirkung und der Lärmempfindung berichtet. Dieser empfundene Lärm übersteigt die akustisch messbaren Zahlen in größerem Maße und führt zu psychischen und in der weiteren Folge zu physischen Belastungen der Anwohner. Aus beiden Gründen 1. und 2. ist eine verantwortungsvolle Planung der Abstände und vor allem eine strikte Einhaltung des formalen Mindestabstandes zur Minimierung der optischen und akustischen Belastungen der Anwohner zwingend geboten.
- Die Glaisiner Ortsteilvertretung hat Besorgnisse über eine Umfassung ihrer Ortschaft geltend gemacht. Ähnliche Besorgnisse äußern auch die Einwohner der Gemeinde Alt Krenzlin, die im Ortsteil Klein Krams Ausbau - nur 1,5 km entfernt von Glaisin - leben. Wir teilen diese Besorgnisse. Zwar ergibt sich laut Begründung für Glaisin ein Umfassungswinkel von 115 Grad, was formell der Methodik des Planungsverbandes entspricht und eine nominell „zulässige Sichtbeschränkung" ist. Jedoch ist bei Betrachtung der 3 Gebiete, der Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Eldena eingeschlossen, der Umfassungswinkel in Teilen der Ortslage Glaisin und Bresegard offensichtlich größer als 120 Grad. Es ist auch zu berücksichtigen, dass bedingt durch ihre Höhe, die geplanten WEA aus der Ortssicht heraus kaum durch Vegetation verdeckt sind, Sicht Verschattungen also nur an wenigen Standorten möglich sind. Für die Ortseinwohner gibt es keine Möglichkeiten des Ausweichens. Aus unserer Sicht bestehen Möglichkeiten, die Wahrnehmung einer Umfassung der benachbarten Ortschaften und die bedrängende optische Wirkung in die Region hinein signifikant abzuschwächen. Dazu würde die Reduzierung der Anzahl der geplanten WEA, eventuell auch Änderungen in der Ausrichtung der WEA zur Hauptwindrichtung beitragen. Wir sehen hier Spielraum für Abwägung durch den Investor und die Gemeinde.
- ln den letzten Jahren haben sich gesellschaftliche und politische Tendenzen entwickelt, die eine bürgernahe Entwicklung der ländlichen Siedlungsstruktur in der Griesen Gegend südwestlich von Ludwigslust anstrebt. Dazu dienen richtiger Weise u.a. die Vergrößerung der Monopolregion Hamburg, die Pläne für einen intensiveren öffentlichen Nahverkehr, für eine Entwicklung der Infrastruktur für Urlaub und Erholung (Radfahrwege, Bootskanäle, naturnahe Campingflächen...), die Werbung für Zuzug in unsere naturnahe Region, der Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, die Förderung von modernen Arbeitsplätzen (Digitalisierung...Homeoffice).Die Realisierung der 3 Windparks wirkt diesen Prozessen entgegen. Wir befürchten eine - im Verhältnis zur gesamten Planungsregion Westmecklenburg - überproportionale Belastung unseres gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraumes mit Windkraftanlagen. Die sich laut vorliegenden Planungen ergebende technischen Überprägung des Landschaftsraumes zwischen Eldeniederung im Osten, Rögnitz und Ludwigsluster Kanal in der Mitte und Loosener Bergen im Westen (der Griesen Gegend) würde zu einer tiefgreifenden Veränderung des weitläufigen Charakters des Landschaftsbildes (das mit hoch und sehr hoch bewertet wird) führen. Dies kann die Entwicklungsperspektiven dieses ohnehin strukturschwachen Raumes gefährden (Verlust an Attraktivität für Leben und Arbeit insbesondere junger Familien; langfristige Perspektiven für Gewerbe und Tourismus). Wir bezweifeln auch, dass die zu erwartenden Landschaftsbildveränderungen im Sinne des Gesetzes als „zumutbar" bewertet werden können. Grundlage für diese Bewertung ist nach der Rechtsprechung „das Urteil eines für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters" (BVerwG NuR 1991 S. 124,127). Die in der Begründung aufgeführten „Visualisierungen" scheinen in dieser Hinsicht eher selektiv als repräsentativ und damit wenig aussagefähig zu sein (die Sichtstandorte sollten sowohl nach touristischen und musealen als auch alltäglichen Situationen ausgewählt werden).
Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin würde es begrüßen, wenn die vorhandene Windenergiepläne unter Berücksichtigung der o.g. Anregungen und Bedenken, in Koordination mit dem Planungsverband und der Gemeinde Eldena überarbeitet werden. Die vorgesehene Größe des Windparks Bresegard sollte hinsichtlich der Fläche und der Anzahl der WEA an den zur Verfügung stehenden engen, unsere Gemeinden verbindenden Landschafts- und Lebensraum angepasst werden. Nutzungsflächen sollten nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie vom Planungsverband als Windeignungsgebiet ausgewiesen wurden und wenn auch die Zuwegung der Baumaschinen, die Zulieferung der Windradelemente auf den öffentlichen Straßen, die möglichen Auswirkungen des konzentrierten Schwerlastverkehrs auf den Straßenzustand, die mögliche Anbindung der WEA an das Stromnetz rechtzeitig in die Planung mit einfließen. Parallel könnten im Planungsgebiet des Regionalen Planungsverbandes vorhandene andere Suchräume genutzt bzw. bereits vorhandene konfliktarme Windeignungsgebiete erweitert werden.
Anlagen zur Vorlage
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