14.07.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Rosemarie Milatz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rastow
- Datum:
- Di., 14.07.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr.: 104-11-20
- Die Gemeinde Rastow stellt den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfmitte“ der Gemeinde
Rastow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 136, 137, 138 und 139 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow umfassen.
- Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll gemäß § 6a Baunutzungsverordnung die Ausweisung eines urbanen Gebietes sein. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
- Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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6 MB
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