14.07.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Shembrowski erläuterte den vorliegenden Entwurf zur städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet an der Kaufhalle/ Feuerwehr in der Bahnhofstraße und beantwortete die Fragen der Gemeindevertreter.

 

Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgte die Beschlussfassung.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 104-11-20

  1. Die Gemeinde Rastow stellt den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfmitte“ der Gemeinde

Rastow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 136, 137, 138 und 139 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow umfassen.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll gemäß § 6a Baunutzungsverordnung die Ausweisung eines urbanen Gebietes sein. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
  3. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

      6.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Mitglieder:

13

davon anwesend:

10

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Mitglieder:

 

-

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage