Beschlussvorlage - VO/2015/215
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Entlassung des Ortswehrführers der FFw Loosen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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04.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ortswehrführer der FFw Loosen, Kamerad Christo Schmidt, erklärte mit Schreiben vom 14.11.2015 aus persönlichen Gründen die Niederlegung seiner Funktion als Ortswehrführer
und beantragte seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 31.12.2015.
Kamerad Schmidt wurde am 14.06.2012 durch die Gemeindevertretung Alt Krenzlin für die Dauer seiner Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt. Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung der Ortswehr am 20.04.2012. Die Wahlzeit beträgt gemäß Brandschutzgesetz 6 Jahre.
Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältniss zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.
Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältniss entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V) .
Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist dem Landkreises Ludwigslust, FD Ordnung, mitzuteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
„ Der Ortswehrführer der FFw Loosen, Kamerad Christo Schmidt, beantragte aus persönlichen Gründen mit Schreiben vom 14.11.2015 seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.
Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin, als die für die Ernennung des Beamten zuständige Stelle, verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältniss mit Ablauf des
31.12.2015."
