Beschlussvorlage - VO/2015/214

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Kindertagesstätte "Spatzennest" in Alt Krenzlin ist das vorhandene Notebook defekt, eine Reparatur ist hier nicht empfehlenswert, da auch an dem Gerät seit länger Zeit die Tastatur nicht mehr funktionierte und hier mit einer externen Tastatur gearbeitet wurde. Es wurde bei 3 Anbietern eine Preisanfrage gemacht, zwei Angebote wurden abgegeben. (siehe Anlage), daraufhin habe ich im Internet das reine Notebook recherchiert (Preise siehe Anlage), hier ist dann allerdings keine Einrichtung und auch kein Officeprogramm enthalten.

 

1. Angebot von PC-Spezialist aus Schwerin in Höhe von   839,00 € inkl. Aufbau/ Einweisung

2. Angebot von Electonic Studio aus LWL in Höhe von     808,00 € ohne Aufbau/ Einweisung

3. Internetrecherche bei Notebooksbilliger in Höhe von              419,47 €

 

Zur optimalen Nutzung des Notebooks ist es unbedingt notwendig, dass Gerät mit dem Microsoft Office 2013 Home and Business, sowie eine externe Festplatte zur Speicherung der Bilder der Portfoliobearbeitung und mit Internet-Security auszustatten.

 

Im HH-Jahr 2015 sind im PSK 36500/08224 (Hardware u. EDV - technische Ausstattung)  1000,00 € eingeplant, davon stehen noch 758,24 € zur Verfügung.

 

Es wird empfohlen den Auftrag an die Firma PC-Spezialist zu vergeben, da hier das komplett Paket angeboten wurde. Die hier entstehenden Mehrausgaben auf dem PSK 36500-08224 in Höhe von 80,76 € stehen unter PSK 36500/0827 (geringwertige Vermögensgegenstände) zur Verfügung.

Zur Begleichung der Kosten ist eine Entscheidung zu überplanmäßigen Ausgaben und deren Finanzierung zu treffen.  

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

1. Der Auftrag für die Lieferung eines Notebooks für die Kindertagesstätte Alt Krenzlin wird

    an die Firma PC-Spezialist, Grabenstraße 8, 19061 Schwerin , in Höhe von 839,00 €

    vergeben.

 

2. Zur Finanzierung der Kosten wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im

    PSK 36500.08224 (Hardware u. EDV-technische Anlagen) in Höhe von 80,76 €

   zugestimmt.

 

3. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben im

    PSK 36500.0827 (geringwertige Vermögensgegenstände).

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Anlagen

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