Beschlussvorlage - VO/2015/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: PSK 11902.5625 - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Alt Krenzlin
|
Entscheidung
|
|
|
04.12.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss 202-28-07 vom 05.07.2007 wurde die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts mit dem Namen "Gutshofstiftung" in der Gemeindevertretung Alt Krenzlin beschlossen. Die Notarin Silvia Böhme war für das Beurkundungsverfahren zuständig. Ursächlich für das langwierige Verfahren ist das durchgeführte Bodenordnungs-verfahren in der Gemeinde.
Die Gemeinde Alt Krenzlin hat im PSK 11902.5625 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen) 500,00 geplant. Es wurden bisher keine Ausgaben getätigt.
Um die jetzt vorliegende Kostenrechnung der Notarin Silvia Böhme für das Beurkundungsverfahren der "Gutshofstiftung" Alt Krenzlin in Höhe von 2.500,37 € zu begleichen, ist eine Entscheidung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung MV entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann durch Minderausgaben im PSK 21102.52543 - Grundschule / Schulkostenumlage - erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
" Zur Begleichung der Rechnung 704/2015 der Notarin Silvia Böhme in Ludwigslust vom 20.10.2015 in Höhe von 2.500,37 € wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 11902.5625 - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen - in Höhe von 2.000,00 € zugestimmt.
Der Haushaltsansatz des PSK 11405.5292 wird von 500,00 € auf 2.500,00 erhöht.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben im PSK 21102.52543 - Grundschule / Schulkostenumlage."
