Beschlussvorlage - VO/2015/208

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 beantragt der Dorf- und Heimatverein Neu Krenzlin e.V. für Würfel- und Skatabende eine Zuwendung in Höhe von 250,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) zuzuordnen, für das mit Stand vom 20. November 2015 noch 236,09 Euro verfügbar sind. Entscheidet sich die Gemeindevertretung für die Gewährung der Zuwendung in Höhe von 250,00 € ist gleichzeitig ein Entscheidung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

 

 

"1.               Der Antrag des Dorf- und Heimatverein Neu Krenzlin e.V. für Würfel- und Skatabende               wird als förderfähig eingestuft.

 

2.              Der Dorf- und Heimatverein Neu Krenzlin e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie

              zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde

              Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 für Würfel- und Skatabende eine Zuwendung in

              Höhe von ________ €.

 

3.              Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und

              Zuschüsse für laufende Zwecke / an Sonstige) abgesichert."

 

              oder

 

3.              Zur Finanzierung der Förderung wird überplanmäßigen Aufwendungen und               Auszahlungen im PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende

              Zwecke / an Sonstige) in Höhe von ................. € zugestimmt.

              Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch               Mehreinnahmen im PSK 28101.46290000 (Weitere sonstige laufende Erträge /

              Spenden)."

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Anlagen

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