Beschlussvorlage - VO/2015/076

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund von Feuchtigkeit im Mauerwerk der Trauerhalle Loosen musste vor den anstehenden Malerarbeiten eine Entlüftungsanlage installiert werden. Mit der Ausführung dieser Arbeiten wurde die Fa. Elektrotechnik Marco Jahncke, Roggenfelder Str. 9a in 19303 Dömitz beauftragt.

 

Die Kosten für die o.g. Maßnahme sind dem PSK 55300.52310 (Friedhofs- und Bestattungswesen / Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke) zuzuordnen.  Hier wurden im Haushalt 2015 Ausgaben in Höhe von 300,00 € geplant. Zur Begleichung der vorliegenden Rechnung für die Entlüftungsanlage war eine Entscheidung zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.469,59 € sowie deren Finanzierung zu treffen.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Ausgaben. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

 

Die Dringlichkeit war aufgrund der Fälligkeit zur Zahlung des Rechnungsbetrages gegeben. 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

" 1. Folgende Dringlichkeits-Entscheidung des Bürgermeisters wird hiermit

       nachträglich gebilligt:

 

       '1. Zur Deckung der Ausgaben aufgrund der Rechnung Nr. M493/15 vom 21.08.2015

           in Höhe von 1.747,11 € der Fa. Elektrotechnik Marco Jahncke, Roggenfelder Str. 9a

           in 19303 Dömitz, wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im

           PSK 55300.52310 (Friedhofs- und Bestattungswesen / Unterhaltung und

           Bewirtschaftung der Grundstücke) in Höhe von 1.469,59 € zugestimmt.

 

       2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch

           Minderausgaben im PSK 57301.52310001 (Dorfgemeinschaftshaus / Unterhaltung

           und Bewirtschaftung). '

 

    2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt. "

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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