04.12.2015 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr.: 59-08-15

 In Auswertung der Entgeltverhandlungen für 2016 zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin sowie               dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, (siehe Anlage)               erfolgt die Aufteilung des Betreuungsentgeltes für die Benutzung der kommunalen               Kindertagesstätte zwischen Gemeinde und Eltern wie folgt:

- KinderkrippeGemeinde 50 %, Eltern 50 %

- KindergartenGemeinde 50 %, Eltern 50 %.

- HortGemeinde 50 %, Eltern 50 %

 

Die Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen

Kindertagesstätte vom 14. Mai.2007 ist entsprechend zu ändern (9. Änderung) .“

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

7

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

Beschluss-Nr.: 60-08-15 

 Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 9. Satzung zur Änderung der

   Gebührensatzung der Gemeinde Alt Krenzlin für die Benutzung der kommunalen

   Kindertagesstätte vom 14.Mai 2007 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage).”

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl aller Gemeindevertreter:

9

davon anwesend:

7

Anzahl der von der Entscheidung

ausgeschlossenen Gemeindevertreter:

 

-

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage